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Immer wieder können wir beobachten wie diverse Fahrzeuge vor unserer Feuerwehrzufahrt zum Halten oder Parken abgestellt werden.
"Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken. Verkehrsteilnehmer dürfen vor und in einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht. Beim Parken wird dieses Vergehen mit 35€ bzw. 65€ und einem Punkt bei Behinderung geahndet. "
Leider werden dadurch unsere Großfahrzeuge immer wieder an der Ausfahrt behindert. Dies kann unter Umständen für eine verlängerte Anfahrt zum Einsatzort führen.
Wir möchten doch an alle Verkehrsteilnehmer appellieren dort kein Auto abzustellen.