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Neben sinnflutartigen Regenfällen ziehen vermehrt auch Stürme über unser Land. Gleich ob eine lang anhaltende Sturmfront im Frühjahr/Herbst oder ein kurzer aber kräftiger Gewittersturm im Sommer. Die Folgen sind meist umgestürzte Bäume, abgedeckte Häuser, beschädigte Fassaden, Autos und vieles mehr. Auch hier ist die Feuerwehr immer häufiger gefordert und deshalb geben wir Ihnen hier einen Überblick wann wir wirklich erforderlich sind, und wann Sie selbst tätig werden können oder einen Fachbetrieb beauftragen müssen.


--> Wann ist ein Sturmschaden Sache für die Feuerwehr <--


Sind wir doch stets bedacht unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in einer Notlage zu helfen, so erlauben Sie uns jedoch darauf hinzuweisen, dass es in Bezug auf Sturmschäden folgendes zu beachten gibt: Sturmschäden fallen nur dann in den Aufgabenbereich der Feuerwehr wenn von diesem eine unmittelbare Gefahr für Leben oder höhere Sachwerte ausgeht. Zum Beispiel ein Baum der auf ein Hausdach oder Auto gestürzt ist, oder ein Gebäudeteil das auf die Straße zu stürzen droht.


--> Wann ist die Feuerwehr nicht zuständig? <--


Sturmschäden von den keine unmittelbare oder zu erwartende Gefahr für Leben oder höhere Sachwerte ausgeht fallen nicht in den Aufgabenbereich der Feuerwehr. So zum Beispiel der umgefallene Baum in Ihrem Garten auf Nachbars Zaun. Ärgerlich für Zaun und Nachbarn aber um so ärgerlicher wenn sie dafür die Feuerwehr rufen. Hier ist in jedem Fall ein Fachbetrieb bzw. Landschaftsgärtner zuständig. Warum ärgerlich? - Nun, zum einen wird die Feuerwehr mit einem Einsatz gebunden der sicherlich noch einige Tage Zeit gehabt hätte bis ein Gärtner kommt und jemand der unter Umständen ein ernsteres Problem mit einem Sturmschaden hat, und an dieser Stelle länger auf das Eintreffen dieser oder einer weiteren Ortsfeuerwehr warten muss. Zum anderen ist die Beseitigung von Gefahren durch Sturmschäden durch die Feuerwehr immer kostenpflichtig, mit dem wichtigen Unterschied das die Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden durch die Feuerwehr von den eine unmittelbare oder zu erwartende Gefahr für Leben oder höhere Sachwerte ausgeht von den Versicherungen getragen wird. Nicht aber für das Beseitigen des Baumes auf Nachbars Zaun durch die Feuerwehr.


--> Wie Sie uns helfen können <--


Bei einer Sturmwetterlage hat die Feuerwehr alle Hände voll zu tun. Leider zeigt die Erfahrung aber das nicht nur wirklich nötige Einsätze zu einem hohen Einsatzaufkommen führen. Der größere Ast auf der Straße ist zwar ein Verkehrshindernis, aber vielleicht durch den Meldenden durch wegziehen selbst zu beseitigen. Natürlich immer mit der nötigen Beachtung der Verkehrslage bzw. der eigenen Sicherheit. Bevor Sie die Feuerwehr alarmieren, vergewissern Sie sich ob sie hier wirklich von Nöten ist, oder ob man vielleicht selber etwas beiseite räumen oder sichern kann. Für alle Dinge die Ihre persönlichen Möglichkeiten übertreffen, oder bevor Sie sich einer ernsthaften Gefahr aussetzen rufen Sie in jedem Fall die Feuerwehr, aber stets mit der Bedingung das eine unmittelbare oder zu erwartende Gefahr für Leben oder höhere Sachwerte ausgeht.