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Viele werden es in den Zeitungen gelesen haben, Bewertungen und Äußerungen zum Streit zwischen Gemeinde und Feuerwehr. Eine Botschaft war am Ende klar geworden: "Streit beigelegt, aber unterschiedliche Sichtweisen blieben". Diese Sichtweisen haben Bürgermeisterin Frau Mordhorst und Feuerwehr einmal für Sie ausgearbeitet.


Rechtsfragen sind in kommunalen Selbstverwaltungsangelenheiten nicht immer einfach zu lösen. Das gilt insbesondere dann, wenn es verschiedene Beteiligte gibt, wie hier: Die Gemeinde Laboe, die Feuerwehr Laboe, das Amt Probstei, der Kreis Plön und sogar die Kommunalaufsicht. Und wenn man sich dann nicht frühzeitig an einen Tisch setzt und die unterschiedlichen Rechtsauffassungen offen diskutiert bzw. auch so darlegt, dass es auch die Nichtjuristen verstehen und überzeugt sind, dann sind Konflikte vorprogrammiert
Es ging dabei um zwei (drei) wesentliche Punkte:
1. Wer entscheidet über die Kostenpflicht von Einsätzen? Die Gemeinde Laboe oder das Amt Probstei?
2. Wer unterschreibt Spendenquittungen, die die Feuerwehr betreffen? Das Amt, die Gemeinde oder die Feuerwehr?
3. (Kommunikation miteinander)
Am Donnertag, den 09.06.16 ist es in einem sehr konstruktiven, sachlichem Gespräch gelungen, einen Weg aufzuzeigen, der zukünftig formal juristisch auch hundertprozentig korrekt ist. Zurzeit wird an einer gemeinsamen Erklärung von Feuerwehr, der Gemeinde und des Kreises gearbeitet.
Zu 1. Es geht hier um die Anwendung von kommunalem Satzungsrecht, hier dem § 7 der Gebührensatzung der Gemeinde Laboe.
Auszug aus der Gebührensatzung
„(2) Von der Erhebung von Gebühren und Entgelten oder von Kostenersatz kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit die Erhebung nach Lage des Einzelfalls eine unbillige Härte wäre, die Forderung nachweislich dauerhaft nicht einziehbar wäre oder der Verzicht aufgrund gemeindlicher Interessen gerechtfertigt ist.
(3) Über Stundung und Erlass entscheidet der Bürgermeister.“
Zu 2. Das Disziplinarverfahren gegen den stellvertretenden Wehrführer wird schnellst möglichst zum Ende gebracht (aufgrund des noch laufenden Verfahrens können hier keine Detailinformationen herausgegeben werden). Das Thema Spendenbescheinigungen ist juristisch nicht ganz einfach. Fest steht aber, dass die Gemeinde grundsätzlich Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Die Wehrführung erklärt, dass sie die Spendenbescheinigungen im ausdrücklichen Auftrag des Bürgermeisters ausgestellt hat
Zu 3. Unabhängig von den vorgenannten Punkten hätte man zunächst in Laboe mehr miteinander sprechen müssen und die Gemeinde und die Feuerwehr hätten einfach mehr zueinanderhalten müssen. Das soll zukünftig geändert werden, in dem die Bürgermeisterin sowie Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter mehr Anteil an ihrer Freiwilligen Feuerwehr nehmen und regelmäßig diese besuchen. Verbindliche Informationen, die auch eine Feuerwehr braucht, werden dieser auch zur Verfügung gestellt. Die offizielle Übergabe des Löschfahrzeuges soll ebenfalls noch einmal gemeinsam in Angriff genommen werden, auch wenn es schon etwas spät ist. Es gehört sich immerhin so, dass ein neues Fahrzeug der Feuerwehr auch offiziell von der Bürgermeisterin übergeben wird. Und darum wird die Bürgermeisterin sich jetzt kümmern.
Die Gemeinde Laboe und die Feuerwehr Laboe bedanken sich beim Kreis Plön, der Kreiswehrführung und dem Amtsvorsteher für die Anwesenheit bei der Besprechung und die vermittelnde Position.
Wir schauen gemeinsam in die Zukunft.