Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Nachricht

Die Föderalismuskommission II hat bei ihrer Tagung an die 6.3. 2009 in nichtöffentlicher Sitzung u.a. folgende Regelung zur Steuerverwaltung beschlossen: Die Verwaltungskompetenz für die Versicherungssteuer und die Feuerschutzsteuer geht auf den Bund über. Die Ertrags-kompetenz für die Feuerschutzsteuer soll im Sinne der Sicherung des Aufkommens bei den Ländern verbleiben. Das Gesetzgebungs-verfahren soll in Kürze eingeleitet werden. Die gemeinsamen Anstrengungen der Feuerwehrverbände von Ländern und Bund zum Erhalt der Feuerschutzsteuer sind damit erfolgreich gewesen. Der DFV wird die Umsetzung der Reform verfolgen, ggf. aktiv begleiten und über die weitere Entwicklung zeitnah informieren.