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Ein Kartell von Firmen, die Preisabsprachen beim Verkauf von Feuerwehrfahrzeugen getroffen und damit die Kommunen um viel Geld geprellt haben, erzürnte die Betroffenen. Nun steht nach Angaben das Landkreistages in diesem Jahr einigen Gemeinden auch im Kreis Plön eine Rückzahlung ins Haus.

Ein Vergleich über die Schadensregulierung ist in greifbarer Nähe – allerdings nur in niedriger vierstelliger Höhe pro Fahrzeug. Vertreter der Firmen Rosenbauer, Schlingmann, Magirus Deutz und der mittlerweile insolventen Ziegler-Gruppe trafen sich zwischen 2001 und 2009 regelmäßig, um ihre Anteile auf dem Fahrzeugmarkt aufzuteilen. Dabei sprachen sie nach Erkenntnissen des Kartellamtes auch konkret über einzelne Ausschreibungen und welche Firma dafür das günstigste Angebot abgeben sollte. Im Jahr 2009 flogen die Machenschaften nach einer anonymen Anzeige auf. Das Kartellamt verhängte bislang Geldbußen über 68 Millionen Euro gegen die verantwortlichen Firmen.


Die Spitzengremien von Gemeinde- und Städtetag erreichten in langwierigen Verhandlungen, dass die Unternehmen grundsätzlich für eine außergerichtliche Schadensregulierung zur Verfügung stehen. Grundlage dafür ist ein unabhängiges Gutachten. Das konnte allerdings nur nachweisen, dass für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 23. Juni 2004 überhöhte Preise verlangt worden waren. Im Kreis Plön wurden von den Feuerwehren bzw. den Städten und Gemeinden während dieser Zeit 27 Fahrzeuge angeschafft.


Der freiwillige Schadenersatz von vielleicht 3000 bis 5000 Euro klingt zunächst einmal nicht viel. Der Gutachter weist aber darauf hin, dass die Städte und Gemeinden ansonsten ihr Geld einzeln einklagen müssten. Das kostet Zeit, Geld und ist mit dem Risiko behaftet, dass die Kommune am Ende vor Gericht unterliegt. Dann gäbe es möglicherweise nicht einen einzigen Cent.


Der Klageweg birgt noch eine weitere Gefahr. Die Unternehmen sind nur zu einer außergerichtlichen Schadensregulierung bereit, wenn mindestens 95 Prozent der Städte und Gemeinden auf eine Klage verzichten. Der Landkreistag empfiehlt daher allen Betroffenen, sich an dem freiwilligen Schiedsverfahren zu beteiligen. Bis Mitte 2013 soll die genaue Entschädigungshöhe feststehen – und ausgezahlt werden.

Quelle: Kieler Nachrichten