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KIEL. Die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein sollen so früh wie möglich neue Mitglieder gewinnen können. Außerdem soll das Ehrenamt in den Wehren weiter gestärkt werden. Diese beiden Ziele stehen im Mittelpunkt eines Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein neues Brandschutzgesetz. Der Landtag wird darüber voraussichtlich in seiner Sitzung im Oktober erstmals beraten. "Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Feuerwehren den demographischen Wandel in ihrem Sinne gestalten können", sagte Innenminister Andreas Breitner am Dienstag (2. September) in Kiel. Für die freiwilligen Feuerwehren sei es nahezu überlebenswichtig, ihren Nachwuchs so früh wie möglich zu rekrutieren und auf Dauer für den Feuerwehrdienst zu begeistern. Genauso wichtig sei es, das ehrenamtliche Engagement in den Wehren weiter zu fördern.

Die vom Kabinett beschlossene und mit dem Landesfeuerwehrverband gemeinsam erarbeitete Änderung des Brandschutzgesetzes sieht beispielsweise für die Kommunen die Möglichkeit vor, eine Kinderabteilung einzurichten. Mädchen und Jungen dürfen dann bereits mit sechs statt wie bisher mit zehn Jahren in die Feuerwehr eintreten. Nach dem zehnten Geburtstag wechselt man in die Jugendabteilung. Mit 16 Jahren ist weiterhin der Eintritt in die Einsatzabteilung möglich, für die Teilnahme an echten Einsätzen wie bei Bränden oder Unglücken muss man jedoch volljährig sein.

Neben einer Kinderabteilung kann in einer freiwilligen Feuerwehr auch eine so genannte Verwaltungsabteilung eingerichtet werden. Sie bietet insbesondere Menschen, die körperlich zum aktiven Dienst nicht geeignet sind, die Chance, sich in der Feuerwehr ehrenamtlich zu engagieren. Außerdem wird die Altersgrenze auch für die Wehrführungen und deren Stellvertretungen von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben.

Gemeindewehrführer können zu ihrer Entlastung künftig auch mehrere Stellvertreter haben. Diese Möglichkeit bestand bisher nur für Amts- und Kreiswehrführer, die bis zu drei Stellvertreter haben durften. Die Entscheidung, wie viele Stellvertreter erforderlich sind, trifft die Gemeindevertretung.

In Schleswig-Holstein gibt es 1.371 freiwillige Feuerwehren mit 48.104 aktiven Angehörigen und 9.491 Jugendliche in 429 Jugendabteilungen. Dazu kommen vier Berufsfeuerwehren in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster mit insgesamt 870 Beamtinnen und Beamten. Die Zahlen spiegeln den Stand vom 31. Dezember 2013 wider.