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Beinahe alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand in Deutschland, über 600 Todesopfer pro Jahr – wären alle Wohnungen und Häuser in Deutschland mit einem Rauchmelder ausgestattet, ließe sich diese Zahl drastisch reduzieren.

Daher gilt seit 2004 eine Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten von Wohnungen.

Im Jahr 2010 gilt auch die Nachrüstpflicht in Bestandswohnungen, somit müssen Vermieter in ihren vorhandenen Wohnungen Rauchmelder nach der Norm "DIN EN 14604" bis Ende 2010 anbringen.

Wohnungs- und Hausbesitzer müssen dieser Pflicht selbstständig nachkommen und Rauchmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren anbringen.

Tipps, sowie die genaue Rechtslage finden sie unter der Seite www.rauchmelder-lebensretter.de